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Gesetzliches Gewährleistungsrecht

Seit dem 27. September 2026 gelten neue Informationspflichten zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten und bestimmten Herstellergarantien. Geregelt ist dies in Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 11 und 11a Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB). 

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